4. slowenischen Kongreß der Edelmetalle und Rohstoffe

 


 

22. und 23. Oktober  2010

Ljubljana, Slowenien

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Die Ausstellungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
a) Die Anmeldung bedeutet den Angebotsempfang. Der Aussteller füllt sie aus und sie in angegebenen Anmeldungstwermin dem Veranstalter an die Adresse zustellt: Elementum d.o.o., Poslovna cona A 35, 4208 Šenčur, Slovenija
b) Die Anmeldungen ohne den Unterschrift des Verantwortlichen für das Unternehmen sind nicht gültig.
c) Die Anmeldung ist für die Veranstalter rechtsfähig und unwiderruflich.
d) Die Anmeldungen mit Vorbehalten oder mit Vorschlägen wird der Veranstalter nicht berücksichtigen und annehmen.
e) Die Ausstelungsbedingungen, die in der Anmeldung, dem Bestellschein und in dem Zugabe der Anmeldung bestimmt sind, gelten für alle Veranstaltungen ( die Ausstellungen, die Messen und anderes).
f) Die Preise die für die Veranstaltung gelten, sind an der ersten Seite der Anmeldung angegeben. Die Angabe über den Veranstaltungsprogram ist die Bedingung für die Zusammenarbeit an der Veranstaltung. Der Aussteller kann nur den angemeldeten Veranstaltungsprogram ausstellen.
g ) Der Veranstalter hat den ausschließlichen Recht,dass er über dem Angebotsempfang ( Anmeldungsempfang) entscheidet. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet die Anmeldungen, die nach dem Terminauslauf angenomen sind, zu berücksichtigen.
h) Der kleinste Ausstellungsplatz, dem der Aussteller bestellen kann, ist 12 m2 des nicht ausgestatteten inneren Platzes.

2. Die Zuteilung des Ausstellungsplatzes
An der Veranstaltung können die Heimausstellers und auch fremde Aussteller ausstellen, deren Ausstelungsprodukte und Dienstleistungen dem Ausstelungsprogram entsprechen. Die Handlungsvertrer und Importeure können die Produkte von den Firmen, deren sie vertreten, ausstellen. Über den Zulassen des Vertreters an die Veranstaltung und über der Zuteilung des Ausstellungsplatzes entscheidet der Veranstalter, der den Ausstellungsplatz in dem Profit der Veranstaltung anordnet. Die Veranstalter können wegen der Optimierung der Veranstaltungsflächen dem Platz mit weniger offenen Seiten zuteilen als es der Aussteller bestellt hat.Der Veranstalter hat das Recht, dass er ungefähr 30% weniger oder 10% mehr des Veranstaltungsortes zuteilt. Jede Änderung des Veranstaltungsortes muss der Veranstalter genehmigen. Der Veranstalter kann die Eingänge und Ausgänge aus der Hallen versetzen oder auch schließen und wenn es nötig ist auch andere Änderungen machen. Wenn der Veranstalter dem Aussteller nach dem Empfang seiner Anmeldung aus irgendwelchen Grund den Veranstaltungsplatz nicht besorgen kann, hat der Aussteller das Recht der Rückzahlung des schon bezahlten Betrags.

3. Die Absage an der Anmeldung
Der Aussteller kann die schon abgeschlossene Anmeldung nur mit einer schriftlichen Erklärung absagen. In diesem Fall ist er schuldig zu zahlen:
- 50% des Preises des Veranstaltungsortes, wenn er diese Anmeldung in weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn absagt
- 100% des Preises des Veranstaltungsortes, wenn er diese Anmeldung in weniger als 15 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn absagt.

4. Das Nenngeld, Pflicheintragung in den Messekatalog
Jeder Aussteller ist schuldig das Nenngeld für die Messe und den Pflichteintragung in den Katalog zu zahlen. Der Aussteller ist schuldig alle Angaben für die Eintragung in den Katalog 30 Tage vor den Veranstaltungbeginn zustellen. Wenn der Aussteler die Angaben zu dem Veranstalter nicht oder zu spät zustellt, werden in dem Katalog nur die Grundangaben (Generalien) über dem Aussteller veröffentlicht. Der Veranstalter hat das Recht, dass er den Inhalt der Eintragung in den Messekatalog dementsprechend kürzt und anpasst, aber er ist nicht verantwortlich für die eventuelle Fehler.

5. Die Zahlung
Der Aussteler verpflichtet sich den Veranstaltungplatz, die Nenngeld und die Pflichteintragung in den Messekatalog nach der Preise die vereinbart sind und auch in dieser Anmeldung angegeben sind, zu zahlen. DDV ist nicht in die angegebene Preise einbezogen, darum zahlt es der Aussteller. Nach der Zustellen der unterzeichneter Anmeldung, bekommt der Aussteller ein Voranschlag, den er durchschaut und in 8 Tagen kann er auch einen Einspruch gegen die Unregelmäßigkeiten des Voranschlags schreiben. In dem Fall, dass sich der Aussteller mit der Spezifizierungen, die in dem Voranschlag angegeben sind, einig ist, stellt der Veranstalter die Rechnung aus, die der Aussteller in den Termin, der an der Rechnung angegeben ist, zahlen muss. Der Veranstalter verpflichtet sich die Rechnungen gemäß der positiven Gesetzgebung auszustellen. In dem Fall der Verspätung des Zahlungtermins kann der Veranstalter dem Aussteler auch die rechtmäßige Verzugszinse aufrechnen. Wenn der Aussteller einem Teil der Rechnung weiderspricht, ist er den unumstrittener Teil der Rechnung schuldig zu zahlen in dem Termin und in der Weise, die mit dieser Anmeldung bestimmt sind.

6. Die Bestätigung der Zuteilung des Veranstaltungortes

Nach dem Empfang des Nenngeldes und der Eintragung in den Messekatalog, bestätigt der Veranstalter die Zuteilung des Veranstaltungortes.

7. Die Widerrufung des Veranstaltungortes
Der Veranstalter hat das Recht die Anmeldung zu ablehnen oder die ausgegebene Bestätigung aus dem Punkt 6 dieser Anmeldung aufheben. Besonders in diesen Fällen:
1. Wenn der Aussteller in dem Anmeldungszeit in Schlichtungs- , Konkurs- oder Liquidationsprozeß ist,
2. Wenn der Veranstalter zu dem Aussteller die offene Forderungen aus der Vergangenheit hat,
3. Wenn die Gegenstände, die an der Veanstaltung ausgestellt sein sollen, dem Veranstaltungsthema nicht entsprechen,
4. Wenn der Aussteller die Dokumente (Punkt 14) an die Forderung des Veranstalers nich zustellt,
5. Wenn die Anmeldung nach dem Terminverlauf empfängt wird,
6. Wenn der Aussteller den Voranschlag in den angegebenen Termin nich zahlt.

8. Der Termin und der Veranstaltungsplatz
Wenn die Veranstaltung zeitlich verstellt, verkürzt, verlängert oder räumlich verstellt werden muss, haben die Aussteller nich das Recht die Zusammenarbeit abzusagen oder die Kostenerstattung zu verlangen.

9. Die Technische Bedingungen

Die Aussteller müssen dem Veranstalter die Entwurfe (die Projekte) der Stellung und der Ausstattung der Veranstaltungsplätzen vorlegen. Die Entwurfe muss der Veranstalter vor der Montagebegin bestätigen. Die Höhe des Veranstaltungsplatzes kann am meisten 250 cm sein. Für höheren Platz ist der schriftliche Erlaubnis des Veranstalters nötig. Der Aussteller darf bei der Bau des Veranstaltungsplatzes nicht außer diesen Platz greifen.


10. Die ständige Eintrittskarten für die Aussteller
Nach der Bestätigung der Veranstaltungplatzes bekommt der Aussteller die kostenlose ständige Eintrittskarten für die Personen an den Veranstaltungsplatz. Bei dem unkorrekten Verhalten mit ständigen Eintrittskarten für die Ausssteller hat der Veranstalter das Recht sie wegzunehmen. Dem Aussteller gehören bei der Anmeldung zwei ständige Eintrittskarten und eine für jede 10 m2 des Veranstaltungsplatzes, aber nach der Vereinbarung zusammen nur 10.

11. Die Montage und Demontage
Die Montage und Demontage müssen im vorhinein registriert werden. Die Termine für die Monatage und Demontage, der in »Anleitungen für die Aussteller« geschrieben sind, muss man konsequent berücksichtigem. Wenn man die Frist für die Demontage überschreitet hat der Veranstalter das Recht den Veranstaltungsplatz abzuräumen und die entstandene Kosten und auch das Risiko an den Aussteller zu übertragen. Wenn die Demontage beendet ist muss der Aussteller den Platz, an dem er aussgestellt hat, in die Urzustand zurückgeben. Im Gegenfall ist der Aussteller schuldig den Veranstalter die enstandenes Schaden zu erstatten. Bei dem Bau und der Ausstattung des Veranstaltungsplatzes in dem Montage-,Veranstaltungs- und Demontagetermin, muss der Aussteller oder sein Ausführende vor allem berücksichtigen und gemäß einigen Vorschriften handeln:
- dem Vorschriften aus dem Arbeitssicherheit und Arbeitsgesundheit ,
- dem Feuerpolizeilichvorschriften,
- dem allgemeinen Vorschriften der Arbeit an den Messegelände ( publiziert an der Internetseite des Veranstalters),
- dem »Anleitungen für die Aussteller«, die er bei der Zuleitung des Veranstaltungsplatzes bekommt
Dem Ausstellter ist vor dem Veranstaltungsende nich erlaubt die Veranstaltungsprodukte (die Ausstellungsstücke) aus dem Veranstaltungsplatz zu entfernen. Den Veranstaltungsplatz darf der Aussteller vorzeitig verlassen nur aufgrund der schriftlichen Erlaubnis des Veranstalters.

12. Die Haftung und die Versicherheit
a) Der Veranstalter ist für die Schaden, die Einbuße, die Vernichtung oder die Entfremdung der Sachen des Ausstellers beziehungsweise seines Ausführendes ( die Ausstellungsachen, die Ausstattung und anderes), ihren Personals und dritte Personen wie auch nicht für die Verletzungen des Ausstellers beziehungsweise seines Ausführendes, ihren Personals und dritte Personen, die wegen des Feuers, Sturms, Hagels, Blitzes, Brechungs, Ergußes, Diebstahls oder irgendwelcher anderer Ursache, nicht verantwortlich. Der Verastalter ist für die Schaden, die Einbuße, die Vernichtung oder die Entfremdung der Sachen der dritten Personen, die wegen des Verhaltens des Ausstellers beziehungsweise seines Ausführendes an den Veranstaltungsplatz beziehungsweise an dem Messegelände nicht verantwortlich. Der Aussteller beziehungsweise seiner Ausführende schließt die dementsprechende Versicherung an seine Kosten. Der Veranstalter besorgt die Nachtschutz des Ausstellungsachen, wenn die Aussteller an ihren Ausstellungsplatz nicht anwesend sind. Der Nachtschutz ist bis 8 Uhr morgens, wenn es der Eintritt an das Messegelände dem Ausstellern erlaubt ist.
b) Der Aussteller beziehungsweise sein Ausführende ist für die Schaden und den Unglück, die er den Veranstalter und/oder den dritten Person an dem Ausstellungsplatz oder am Messegelände verursacht, verantwortlich.
c) Der Veranstalter übernimt keine Haftung für die Fahrzeuge, die man an der Messegelände und an dem Parkplatz die Aussteller lassen, ihre Angestellte oder ihre Bevollmächtigte beziehungsweise seine Ausführende.
d) Der Aussteller darf den zugeteilten Ausstellungs- oder Werbungsplatz beziehungsweise seines Teils den dritten Person nicht abgeben. In dem Fall der Verletzung hat der Veranstalter das Recht den Aussteller 100% des Preises des Ausstellersplatz oder Werbungsplatz zusätzlich in Rechnung stellen.

13. Die Vorstellungen
Der Aussteller muss 8 Tage vor den Veranstaltungsbegin den Veranstalter schriftlich informieren, ob er an den zugeteilten Ausstellungsplatz irgendwelche Veranstaltungen haben wird ( zum Beispiel: einen Musikauftritt). Der Veranstalter hat das Recht nach schon ausgegebenen schriftlicher Erlaubnis die Vorstellungen die den Lärm, den Schmutz, den Staub und die Entweichung der Gasen oder die aus irgenwelchen Grund die Veranstaltung behindern, begrenzen oder verbieten. Die Vorstellungen können ausschließlich an den zugeteilten Ausstellungsplatz des Ausstellers verlaufen.

14. Die Tätigkeit des Ausstellers – die Dokumente
Der Veranstalter hat das Recht, dass er vor der Bestätigung des
Ausstellungsplatzes von dem Aussteller die Vorlegungen verlangt :
- die Gewerbezulassung bzw. die Registrierung mit dem Bescheid, dass die Bedingungen die mit dem Gesetz bestimmt sind, für die Gewerbezulassung erfüllt sind.
- das entsprechende Einvernehmen zuständigen Gesundheits- und Veterinärinspektorat, wenn der Aussteller an der Veranstaltung mit Nahrungsmitteln und mit Gegenstände des Grundgebrauchs, mit der Degustation der Tieren oder mit der Demonstration der Gegenstände des Grundgebrauchs oder Gasttätigkeit , handelt.
- die Beweis über der Versicherung der Personen und Gegenstände. Der Veranstalter hat das Recht das Mittarbeiten des Ausstellers an der Veranstaltung abzusagen, wenn er dDokumente, die verlangt verden, nicht zustellt.

15. Das Fotografieren und das Zeichnen
Der Veranstalter hat das Recht die Ausstellungsplätze und die Ausstellungssachen zu fotografieren, zeichnen oder auf den Filmband oder Videoband aufnehmen und das Material für Eigenbedarf oder Grundbedarf verwenden. Der Aussteller verzichtet auf alle Einspruche hinsichtlich der Urheberrechte. Ohne der Bewilligung des Veranstalters iste s nicht erlaubt zu fotografieren oder ihre Zeichnungen zu machen bzw. Aufzunehmen, die Ausnahme ist nur ein eigenes Ausstelungsplatz.

16. Der Direktverkauf
Der Direktverkauf an der Messeveranstaltung ist nur mitvorläufiger Besttetigung des Veranstalters einzelnem Aussteller erlaubt. Die Aussteller, die den Direktverkauf durchführen, müssen für den Kleinverkauf registriert werden und sich anpassen an die minimale Bedingungen für die Ausführung des Verkaufs an dem Ausstellungsplatz.

17. Die Reinigung des Ausstellungsplatz
Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Messegeländes und der Gänge in Hallen. Die Reinigung der Ausstellungsplätzen ist die Pflicht jedes einzelnes Ausstellers; nach der Bestellung an die Kosten des Ausstellers kann die Reinigung auch der Veranstalter übernehmen.

18. Das Gericht
Der Veranstalter und der Aussteller werden alle Konflikt einverständlich erledigen. Wenn es zu dem Konflikt nich kommen wird, ist für die Lösung des Konfliktes das Gericht in Kranj zuständig.

Ausstellungsbedingungen (word)

Editorial

 

         

 

Wer kümmert sich für Sie, wenn nicht Sie selbst!

Der Welt hat in den letzten Jahren extreme Veränderungen erlebt, die bei allen Ländern und Unternehmen zu fühlen sind und auch uns haben sie getroffen. Und was ist der Grund für diese Änderungen? In den meisten Fällen is dass der Wunsch nach raschen Gewinnen, der Wunsch nach Macht und die großen Wünsche Geld verschwenden. Kurzfristige Ziele und Interessen herrschen über langfristigen. Heute ist eine solche Situation, dass die Länder der Welt die Sparkassen und Unternehmen durch weitere Kredite retten wollen, und das übersteigt oft ihre Fähigkeit. Die Auswirkungen von Rettungs-Paketen sind auf den Minimum. Fast die gesamte Wirtschaft ist in dem Stockung und wir wissen nicht, wie lange wird das dauern. Wir hoffen, dass so kurz wie möglich und dass alles bald wieder zurück auf seinen Platz ist. Und wird es sein? Und wann? Der Welt steht vor der größten Herausforderungen in der Geschichte der Menschheit. Wir müssen den Klimawandel stoppen, in den entwickelten Ländern müssen wir sich mit der Alterung der Bevölkerung konfrontieren, außerdem müssen wir uns mit steigenden Kosten der Gesundheitskassen und übermäßigen Schulden der Ländern, Geschäften und Population konfrontieren. So eine kritische Situation gab es in der Welt noch nie! Aber jede Medaille hat zwei Seiten. Auf dem Kongress wollen wir Ihnen die reale Situation vorstellen, Sie warnen von Risiken und auch Ihnen zeigen auf welcher Art und Weise, können Sie sich um sich selbst kümmern. Die Ländern werden ihre Schulden und Schuldigkeiten durch die Erhöhung der Steuern, der Bewertung des Geldes (Inflation) oder durch die Übertragung der finanziellen Belastung direkt an die Bürger, retten. Daher sollten Sie bereits beginnen, sich Sorgen zu machen wie Sie sich um sich selbst kümmern werdet und einen realen Reichtum schaffen, der nicht auf künstlichen Standard oder Krediten basiert, sondern aud einem realen und auch auf realen Werten. Die meisten Menschen denken, dass das nicht möglich ist! Ist es wirklich nicht?

Mit den Vorträgen von in-und ausländischen Experten, wollen wir die gegenwärtige Situation und Perspektiven für die Zukunft vorstellen. Die Teilnahme hatte ein bekannter Finanzenxpert Dr. Marc Faber bestätigt, dessen Vorhersagen waren auch in vielen Fällen war, auch die Prognose von einen massiven Rückgang der slowenischen Börse, den wir erlebt haben. Zum ersten Mal kommt aus den USA zu uns James Turk, Co-Autor des "besten Verkäufer" Buches mit dem Titel Die kommenden Dollar Zusammenbruch. Tipps, was zu tun ist und wie zu investieren und sparen, können Sie von den größten slowenischen und ausländischen Experten bekommen.

Der Kongress ist offen für alle, die Sorgen für ihre Zukunft haben und die bewusst sind, dass Sie sich für sich selbst kümmern müssen.
Dafür nützen Sie diese ausgezeichnete Gelegenheit, um nützliche und interessante Informationen zu bekommen und für Ihre schöne und friedliche Zukunft zu sorgen.

Im Namen des Veranstalters

Peter Slapšak



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