Die Ausstellungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
a) Die Anmeldung bedeutet den Angebotsempfang. Der Aussteller füllt sie aus und sie in angegebenen Anmeldungstwermin dem Veranstalter an die Adresse zustellt: Elementum d.o.o., Poslovna cona A 35, 4208 Šenčur, Slovenija
b) Die Anmeldungen ohne den Unterschrift des Verantwortlichen für das Unternehmen sind nicht gültig.
c) Die Anmeldung ist für die Veranstalter rechtsfähig und unwiderruflich.
d) Die Anmeldungen mit Vorbehalten oder mit Vorschlägen wird der Veranstalter nicht berücksichtigen und annehmen.
e) Die Ausstelungsbedingungen, die in der Anmeldung, dem Bestellschein und in dem Zugabe der Anmeldung bestimmt sind, gelten für alle Veranstaltungen ( die Ausstellungen, die Messen und anderes).
f) Die Preise die für die Veranstaltung gelten, sind an der ersten Seite der Anmeldung angegeben. Die Angabe über den Veranstaltungsprogram ist die Bedingung für die Zusammenarbeit an der Veranstaltung. Der Aussteller kann nur den angemeldeten Veranstaltungsprogram ausstellen.
g ) Der Veranstalter hat den ausschließlichen Recht,dass er über dem Angebotsempfang ( Anmeldungsempfang) entscheidet. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet die Anmeldungen, die nach dem Terminauslauf angenomen sind, zu berücksichtigen.
h) Der kleinste Ausstellungsplatz, dem der Aussteller bestellen kann, ist 12 m2 des nicht ausgestatteten inneren Platzes.

2. Die Zuteilung des Ausstellungsplatzes
An der Veranstaltung können die Heimausstellers und auch fremde Aussteller ausstellen, deren Ausstelungsprodukte und Dienstleistungen dem Ausstelungsprogram entsprechen. Die Handlungsvertrer und Importeure können die Produkte von den Firmen, deren sie vertreten, ausstellen. Über den Zulassen des Vertreters an die Veranstaltung und über der Zuteilung des Ausstellungsplatzes entscheidet der Veranstalter, der den Ausstellungsplatz in dem Profit der Veranstaltung anordnet. Die Veranstalter können wegen der Optimierung der Veranstaltungsflächen dem Platz mit weniger offenen Seiten zuteilen als es der Aussteller bestellt hat.Der Veranstalter hat das Recht, dass er ungefähr 30% weniger oder 10% mehr des Veranstaltungsortes zuteilt. Jede Änderung des Veranstaltungsortes muss der Veranstalter genehmigen. Der Veranstalter kann die Eingänge und Ausgänge aus der Hallen versetzen oder auch schließen und wenn es nötig ist auch andere Änderungen machen. Wenn der Veranstalter dem Aussteller nach dem Empfang seiner Anmeldung aus irgendwelchen Grund den Veranstaltungsplatz nicht besorgen kann, hat der Aussteller das Recht der Rückzahlung des schon bezahlten Betrags.

3. Die Absage an der Anmeldung
Der Aussteller kann die schon abgeschlossene Anmeldung nur mit einer schriftlichen Erklärung absagen. In diesem Fall ist er schuldig zu zahlen:
- 50% des Preises des Veranstaltungsortes, wenn er diese Anmeldung in weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn absagt
- 100% des Preises des Veranstaltungsortes, wenn er diese Anmeldung in weniger als 15 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn absagt.

4. Das Nenngeld, Pflicheintragung in den Messekatalog
Jeder Aussteller ist schuldig das Nenngeld für die Messe und den Pflichteintragung in den Katalog zu zahlen. Der Aussteller ist schuldig alle Angaben für die Eintragung in den Katalog 30 Tage vor den Veranstaltungbeginn zustellen. Wenn der Aussteler die Angaben zu dem Veranstalter nicht oder zu spät zustellt, werden in dem Katalog nur die Grundangaben (Generalien) über dem Aussteller veröffentlicht. Der Veranstalter hat das Recht, dass er den Inhalt der Eintragung in den Messekatalog dementsprechend kürzt und anpasst, aber er ist nicht verantwortlich für die eventuelle Fehler.

5. Die Zahlung
Der Aussteler verpflichtet sich den Veranstaltungplatz, die Nenngeld und die Pflichteintragung in den Messekatalog nach der Preise die vereinbart sind und auch in dieser Anmeldung angegeben sind, zu zahlen. DDV ist nicht in die angegebene Preise einbezogen, darum zahlt es der Aussteller. Nach der Zustellen der unterzeichneter Anmeldung, bekommt der Aussteller ein Voranschlag, den er durchschaut und in 8 Tagen kann er auch einen Einspruch gegen die Unregelmäßigkeiten des Voranschlags schreiben. In dem Fall, dass sich der Aussteller mit der Spezifizierungen, die in dem Voranschlag angegeben sind, einig ist, stellt der Veranstalter die Rechnung aus, die der Aussteller in den Termin, der an der Rechnung angegeben ist, zahlen muss. Der Veranstalter verpflichtet sich die Rechnungen gemäß der positiven Gesetzgebung auszustellen. In dem Fall der Verspätung des Zahlungtermins kann der Veranstalter dem Aussteler auch die rechtmäßige Verzugszinse aufrechnen. Wenn der Aussteller einem Teil der Rechnung weiderspricht, ist er den unumstrittener Teil der Rechnung schuldig zu zahlen in dem Termin und in der Weise, die mit dieser Anmeldung bestimmt sind.

6. Die Bestätigung der Zuteilung des Veranstaltungortes

Nach dem Empfang des Nenngeldes und der Eintragung in den Messekatalog, bestätigt der Veranstalter die Zuteilung des Veranstaltungortes.

7. Die Widerrufung des Veranstaltungortes
Der Veranstalter hat das Recht die Anmeldung zu ablehnen oder die ausgegebene Bestätigung aus dem Punkt 6 dieser Anmeldung aufheben. Besonders in diesen Fällen:
1. Wenn der Aussteller in dem Anmeldungszeit in Schlichtungs- , Konkurs- oder Liquidationsprozeß ist,
2. Wenn der Veranstalter zu dem Aussteller die offene Forderungen aus der Vergangenheit hat,
3. Wenn die Gegenstände, die an der Veanstaltung ausgestellt sein sollen, dem Veranstaltungsthema nicht entsprechen,
4. Wenn der Aussteller die Dokumente (Punkt 14) an die Forderung des Veranstalers nich zustellt,
5. Wenn die Anmeldung nach dem Terminverlauf empfängt wird,
6. Wenn der Aussteller den Voranschlag in den angegebenen Termin nich zahlt.

8. Der Termin und der Veranstaltungsplatz
Wenn die Veranstaltung zeitlich verstellt, verkürzt, verlängert oder räumlich verstellt werden muss, haben die Aussteller nich das Recht die Zusammenarbeit abzusagen oder die Kostenerstattung zu verlangen.

9. Die Technische Bedingungen

Die Aussteller müssen dem Veranstalter die Entwurfe (die Projekte) der Stellung und der Ausstattung der Veranstaltungsplätzen vorlegen. Die Entwurfe muss der Veranstalter vor der Montagebegin bestätigen. Die Höhe des Veranstaltungsplatzes kann am meisten 250 cm sein. Für höheren Platz ist der schriftliche Erlaubnis des Veranstalters nötig. Der Aussteller darf bei der Bau des Veranstaltungsplatzes nicht außer diesen Platz greifen.


10. Die ständige Eintrittskarten für die Aussteller
Nach der Bestätigung der Veranstaltungplatzes bekommt der Aussteller die kostenlose ständige Eintrittskarten für die Personen an den Veranstaltungsplatz. Bei dem unkorrekten Verhalten mit ständigen Eintrittskarten für die Ausssteller hat der Veranstalter das Recht sie wegzunehmen. Dem Aussteller gehören bei der Anmeldung zwei ständige Eintrittskarten und eine für jede 10 m2 des Veranstaltungsplatzes, aber nach der Vereinbarung zusammen nur 10.

11. Die Montage und Demontage
Die Montage und Demontage müssen im vorhinein registriert werden. Die Termine für die Monatage und Demontage, der in »Anleitungen für die Aussteller« geschrieben sind, muss man konsequent berücksichtigem. Wenn man die Frist für die Demontage überschreitet hat der Veranstalter das Recht den Veranstaltungsplatz abzuräumen und die entstandene Kosten und auch das Risiko an den Aussteller zu übertragen. Wenn die Demontage beendet ist muss der Aussteller den Platz, an dem er aussgestellt hat, in die Urzustand zurückgeben. Im Gegenfall ist der Aussteller schuldig den Veranstalter die enstandenes Schaden zu erstatten. Bei dem Bau und der Ausstattung des Veranstaltungsplatzes in dem Montage-,Veranstaltungs- und Demontagetermin, muss der Aussteller oder sein Ausführende vor allem berücksichtigen und gemäß einigen Vorschriften handeln:
- dem Vorschriften aus dem Arbeitssicherheit und Arbeitsgesundheit ,
- dem Feuerpolizeilichvorschriften,
- dem allgemeinen Vorschriften der Arbeit an den Messegelände ( publiziert an der Internetseite des Veranstalters),
- dem »Anleitungen für die Aussteller«, die er bei der Zuleitung des Veranstaltungsplatzes bekommt
Dem Ausstellter ist vor dem Veranstaltungsende nich erlaubt die Veranstaltungsprodukte (die Ausstellungsstücke) aus dem Veranstaltungsplatz zu entfernen. Den Veranstaltungsplatz darf der Aussteller vorzeitig verlassen nur aufgrund der schriftlichen Erlaubnis des Veranstalters.

12. Die Haftung und die Versicherheit
a) Der Veranstalter ist für die Schaden, die Einbuße, die Vernichtung oder die Entfremdung der Sachen des Ausstellers beziehungsweise seines Ausführendes ( die Ausstellungsachen, die Ausstattung und anderes), ihren Personals und dritte Personen wie auch nicht für die Verletzungen des Ausstellers beziehungsweise seines Ausführendes, ihren Personals und dritte Personen, die wegen des Feuers, Sturms, Hagels, Blitzes, Brechungs, Ergußes, Diebstahls oder irgendwelcher anderer Ursache, nicht verantwortlich. Der Verastalter ist für die Schaden, die Einbuße, die Vernichtung oder die Entfremdung der Sachen der dritten Personen, die wegen des Verhaltens des Ausstellers beziehungsweise seines Ausführendes an den Veranstaltungsplatz beziehungsweise an dem Messegelände nicht verantwortlich. Der Aussteller beziehungsweise seiner Ausführende schließt die dementsprechende Versicherung an seine Kosten. Der Veranstalter besorgt die Nachtschutz des Ausstellungsachen, wenn die Aussteller an ihren Ausstellungsplatz nicht anwesend sind. Der Nachtschutz ist bis 8 Uhr morgens, wenn es der Eintritt an das Messegelände dem Ausstellern erlaubt ist.
b) Der Aussteller beziehungsweise sein Ausführende ist für die Schaden und den Unglück, die er den Veranstalter und/oder den dritten Person an dem Ausstellungsplatz oder am Messegelände verursacht, verantwortlich.
c) Der Veranstalter übernimt keine Haftung für die Fahrzeuge, die man an der Messegelände und an dem Parkplatz die Aussteller lassen, ihre Angestellte oder ihre Bevollmächtigte beziehungsweise seine Ausführende.
d) Der Aussteller darf den zugeteilten Ausstellungs- oder Werbungsplatz beziehungsweise seines Teils den dritten Person nicht abgeben. In dem Fall der Verletzung hat der Veranstalter das Recht den Aussteller 100% des Preises des Ausstellersplatz oder Werbungsplatz zusätzlich in Rechnung stellen.

13. Die Vorstellungen
Der Aussteller muss 8 Tage vor den Veranstaltungsbegin den Veranstalter schriftlich informieren, ob er an den zugeteilten Ausstellungsplatz irgendwelche Veranstaltungen haben wird ( zum Beispiel: einen Musikauftritt). Der Veranstalter hat das Recht nach schon ausgegebenen schriftlicher Erlaubnis die Vorstellungen die den Lärm, den Schmutz, den Staub und die Entweichung der Gasen oder die aus irgenwelchen Grund die Veranstaltung behindern, begrenzen oder verbieten. Die Vorstellungen können ausschließlich an den zugeteilten Ausstellungsplatz des Ausstellers verlaufen.

14. Die Tätigkeit des Ausstellers – die Dokumente
Der Veranstalter hat das Recht, dass er vor der Bestätigung des
Ausstellungsplatzes von dem Aussteller die Vorlegungen verlangt :
- die Gewerbezulassung bzw. die Registrierung mit dem Bescheid, dass die Bedingungen die mit dem Gesetz bestimmt sind, für die Gewerbezulassung erfüllt sind.
- das entsprechende Einvernehmen zuständigen Gesundheits- und Veterinärinspektorat, wenn der Aussteller an der Veranstaltung mit Nahrungsmitteln und mit Gegenstände des Grundgebrauchs, mit der Degustation der Tieren oder mit der Demonstration der Gegenstände des Grundgebrauchs oder Gasttätigkeit , handelt.
- die Beweis über der Versicherung der Personen und Gegenstände. Der Veranstalter hat das Recht das Mittarbeiten des Ausstellers an der Veranstaltung abzusagen, wenn er dDokumente, die verlangt verden, nicht zustellt.

15. Das Fotografieren und das Zeichnen
Der Veranstalter hat das Recht die Ausstellungsplätze und die Ausstellungssachen zu fotografieren, zeichnen oder auf den Filmband oder Videoband aufnehmen und das Material für Eigenbedarf oder Grundbedarf verwenden. Der Aussteller verzichtet auf alle Einspruche hinsichtlich der Urheberrechte. Ohne der Bewilligung des Veranstalters iste s nicht erlaubt zu fotografieren oder ihre Zeichnungen zu machen bzw. Aufzunehmen, die Ausnahme ist nur ein eigenes Ausstelungsplatz.

16. Der Direktverkauf
Der Direktverkauf an der Messeveranstaltung ist nur mitvorläufiger Besttetigung des Veranstalters einzelnem Aussteller erlaubt. Die Aussteller, die den Direktverkauf durchführen, müssen für den Kleinverkauf registriert werden und sich anpassen an die minimale Bedingungen für die Ausführung des Verkaufs an dem Ausstellungsplatz.

17. Die Reinigung des Ausstellungsplatz
Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Messegeländes und der Gänge in Hallen. Die Reinigung der Ausstellungsplätzen ist die Pflicht jedes einzelnes Ausstellers; nach der Bestellung an die Kosten des Ausstellers kann die Reinigung auch der Veranstalter übernehmen.

18. Das Gericht
Der Veranstalter und der Aussteller werden alle Konflikt einverständlich erledigen. Wenn es zu dem Konflikt nich kommen wird, ist für die Lösung des Konfliktes das Gericht in Kranj zuständig.

Ausstellungsbedingungen (word)

5 Jahre – wenn sich vieles oder fast nichts verändern kann

 

Vor fünf Jahren haben wir für alle slowenischen Investoren den 1. Slowenischen Kongress der Edelmetalle und Rohstoffe organisiert. Schon auf dem ersten Kongress haben Slowenische und internationale Experten auf die Probleme der globalen Finanzen aufmerksam gemacht und Investitionen in Edelmetalle und Rohstoffe vorgeschlagen. Das Wichtigste ist der Schutz ihres Vermögens vor Entwertung und Streuung der Vermögenswerte.

 

Die Zeit hat gezeigt, dass der Schwerpunkt, auf den wir die Besucher unseres Kongresses aufmerksam gemacht haben, der richtige war, denn in den vergangenen 5 Jahren haben wir Zahlreiche Korrekturen auf den Aktienmärkten erlebt und wir sind noch immer in der größten Finanzkrise seit der großen Depression in der 30-er Jahren des letzten Jahrhunderts. Auf der ganzen Welt, in Europa und in Slowenien versuchen wir die Fundamente des Währungssystems und Finanzsystems zu erhalten. Doch das Vertrauen in die Währungen und die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Finanzinstitutionen wie z.B. Zentralbanken und Staatsapparate, die die Basis für Stabilität wie auch die Instabilität im Staat, in Regionen und in der Welt sind, wird immer kleiner. Leider hat sich die Problemlösungsweise in den letzten 5 Jahren nicht verändert und ihre Grundlage ist noch immer zusätzliches Verschulden und Steigerung des Verbrauchs. Es droht uns eine hohe Inflation, deshalb fragen sich nach fünf Jahren noch immer viele, wie sie ihr Vermögen schützen können. Wir laden sie am 14. und 15. Oktober zum 5. Kongress der Edelmetalle und Rohstoffe ein, wo sie die besten Antworten bekommen auf die Fragen: „Warum, wo und wie kann man heutzutage am besten das eigene Vermögen schützen und verstreuen?“


Peter Slapšak,
Direktor der Gesellschaft Elementum
www.peterslapsakblog.blogspot.com

5. slowenischen Kongreß der Edelmetalle und Rohstoffe

14. in 15. Oktober 2011
Ljubljana, Slowenien


Veranstalter:

News

Silber und Gold wieder preiswerter
16.06.2011
Der wieder stärkere Dollar hat die Nachfrage nach Gold etwas abgeschwächt. Die Feinunze verbilligte sich um 0,5... Mehr »
Edelmetalle: Geldpolitik verunsichert weiterhin An ...
14.06.2011
Das Jahr 2011 begann der Goldpreis mit einer Korrektur um 110 US-Dollar, die Ende Januar bei einem Preis von 1.308... Mehr »
Gold und Kupfer unter Druck
13.06.2011
Frankfurt. Ein stärkerer Dollar hat am Montag den Goldpreis unter Druck gesetzt. Die Feinunze des Edelmetalls... Mehr »
Wodurch wird Geld "gedeckt"?
13.06.2011
Alle großen Zentralbanken halten Währungsreserven in Form von Gold oder anderen Landeswährungen; aber es aber nicht... Mehr »
Gold: Große Rally im Herbst
15.09.2010
Nach den saisonalen Tiefstwerten Ende Juli sah der Goldkurs im August recht vielversprechend aus. Das war jedoch erst... Mehr »
Gold und Silber vor heftigem Ausbruch
15.09.2010
Bis jetzt findet man vor allem bullische Kommentare und Charts zum Silber und weniger zum Gold. Gold sieht aber ebenso... Mehr »
Rob McEwen sagt Goldpreis von 5.000 $ bis 2014 vor ...
18.09.2009
Am Montag erwähnte Mineninvestor Rob McEwen im Rahmen einer Präsentation, er könne sich einen Anstieg des... Mehr »
Teuerung voraus?
18.09.2009
Man spricht landläufig von einer Teuerung, wenn die Preise für Waren, die Teil eines vorab definierten Warenkorbs... Mehr »
Werden sich die Rohstoffe von der Kreditkrise erho ...
08.10.2008
"Geld ist der Lebenssaft der Wirtschaft." Dieser bekannte Spruch ist einfach zu merken, aber noch einfacher... Mehr »
Rohstoffzyklen
08.10.2008
Vom pathetischen Drama überschattet, das sich zur Zeit an den Finanzbörsen abspielt, werden die anderen Märkte aus... Mehr »
Edelmetalle und Minenaktien: Jetzt kaufen!
16.09.2008
Was für eine Woche! Gold und Silber kurzfristig im Sturzflug, dann am Freitag kräftig erholt, die Indizes XAU und HUI... Mehr »
Sehr mäßig gute Nachrichten
28.08.2008
Veröffentlich von Dr. Marc Faber - Ich kann einige, wenn auch sehr bescheidene, Verbesserungen am amerikanischen... Mehr »
Saisonale Trends im Goldbullenmarkt
18.08.2008
Die letzten Wochen waren sehr hart für Goldinvestoren. Mitte Juli lag der Kurs des Königs unter den Metallen bei 976... Mehr »
Der Gold-Crash
18.08.2008
Gold im freien Fall und die anderen Rohstoffmärkte auch. Goldpreis seit März - 25%. Was steckt dahinter? Physische... Mehr »
Alles vorbei bei Öl und Gold?
01.08.2008
Am Montag sagte Ex-US-Finanzminister Lawrence Summers in einem Interview sinngemäß: "In der Wirtschaft dauert es... Mehr »
Silber-Euphorie
01.08.2008
Diese Woche haben wir einen Blick zurück auf die letzte Ausgabe des Morgan Reports geworfen und uns dafür entschieden,... Mehr »
Panik an der Wall Street stärkt die Rolle von Gol ...
24.07.2008
Bevor wir direkt zum Thema dieses kurzen Artikels übergehen, möchte ich noch anmerken, dass andere Silberanalysten... Mehr »
"Gold" - Interview mit dem Goldexperten der ERSTE ...
24.07.2008
Während seines Studiums der Betriebswirtschaft an der WU-Wien sowie in den USA arbeitete Mag. Ronald-Peter Stöferle im... Mehr »
Hyperinflationäre Depression
08.07.2008
Auf Bloomberg lief vorhin ein Interview mit Martin Hennecke, Analyst der “Tyche Group” in Hong Kong. Er... Mehr »
Let Big Brokers Fail; Buy Gold Not Oil: Marc Faber
27.06.2008
The Federal Reserve should let the big investment banks go bust if they made unwise investment decisions, and investors... Mehr »
Gold Futures Surge Most in 16 Months on Inflation ...
26.06.2008
(Bloomberg) Gold surged the most in 16 months on speculation the Federal Reserve won't rush to raise borrowing costs to... Mehr »
RBS issues global stock and credit crash alert
19.06.2008
The Royal Bank of Scotland has advised clients to brace for a full-fledged crash in global stock and credit markets over ... Mehr »
Silber und Gold wieder preiswerter
16.06.2011
Der wieder stärkere Dollar hat die Nachfrage nach Gold etwas abgeschwächt. Die Feinunze verbilligte sich um 0,5... Mehr »

Anmeldung zu e-news

 

Vor- und Nachname:

E-mail: